Häufige gestellte Fragen zur Telematikinfrastruktur (TI)
Was sind die Fachanwendungen der TI?
Die Fachanwendungen sind das zentrale Element der Telematikinfrastruktur und bieten digitale Lösungen für vormals analoge Prozesse im Gesundheitswesen. Sie erleichtern unter anderem den sicheren Austausch medizinischer Daten zwischen Kliniken, Apotheken und Pflegeeinrichtungen.
Für die Nutzung dieser Anwendungen ist keine separate Software erforderlich. Stattdessen sind sie direkt über eine TI-fähige Branchensoftware zugänglich. Zu den wichtigsten Fachanwendungen zählen die elektronische Patientenakte (ePA), das eRezept sowie der Kommunikationsdienst KIM.
Was ist KIM (Kommunikation im Medizinwesen)?
KIM ist ein sicheres Kommunikationssystem für den Austausch sensibler Gesundheitsdaten zwischen medizinischen Einrichtungen, Sektoren und Fachbereichen. Dokumente wie Arztbriefe oder Befunde können verschlüsselt per E-Mail versendet werden.
Was sind eRezept, eLeistungsnachweis und eVerordnung?
Das eRezept ersetzt das herkömmliche Papierrezept und ermöglicht eine digitale Ausstellung und Einlösung in Apotheken. Der eLeistungsnachweis wird speziell für Pflegeeinrichtungen eingeführt, während Heil- und Hilfsmittelerbringer von der eVerordnung profitieren.
Was ist der elektronische Medikationsplan (eMP)?
Der eMP bietet eine digitale Übersicht aller aktuell eingenommenen Medikamente und enthält zusätzliche medikationsrelevante Informationen wie Allergien oder Unverträglichkeiten. Dies ermöglicht eine besser abgestimmte Therapie und hilft, Wechselwirkungen zu vermeiden.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
In der ePA werden alle gesundheitsbezogenen Daten, Dokumente und Unterlagen zentral gespeichert und können von Patienten selbst verwaltet werden. Die Patient:innen entscheiden, welche medizinischen Fachkräfte auf ihre Daten zugreifen dürfen.
Wofür wird der TI-Messenger (TIM) genutzt?
TIM ermöglicht eine schnelle und direkte Kommunikation in Echtzeit per Kurznachricht. Dies erleichtert beispielsweise Rückfragen zu Medikamenten, Therapiemaßnahmen oder Laborbefunden.
Was ist das Notfalldatenmanagement (NFDM)?
Patient:innen können freiwillig relevante Gesundheitsdaten für Notfälle auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern. Dazu gehören u. a. Medikamente, Allergien, Diagnosen sowie Kontaktdaten von Angehörigen und Informationen zu Patientenverfügungen oder Organspendeausweisen.
Wie beantrage ich den eHBA und die SMC-B Karte?
Nicht-verkammerte Leistungserbringer können ihren eHBA über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Die Abwicklung erfolgt zentral über das Serviceportal NRW für alle Bundesländer. Nach Bewilligung kann der eHBA bei einem Vertrauensdiensteanbieter, z. B. D-Trust, bestellt werden. Für verkammerte Leistungserbringer läuft die Beantragung über die zuständige Handwerkskammer.
Die SMC-B wird ebenfalls über das eGBR beantragt. Nach der Bewilligung kann sie bei einem Vertrauensdiensteanbieter bestellt werden. Beide Karten sind essenziell für den Zugang zur Telematikinfrastruktur.
Wofür wird der eHBA benötigt?
Der eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) dient der Authentifizierung medizinischer Fachkräfte und ermöglicht den sicheren Zugriff auf die TI-Anwendungen sowie die eGK. Zudem erlaubt er das rechtssichere digitale Unterzeichnen von Dokumenten. Nur eHBA-Inhaber können eine SMC-B Karte beantragen und Änderungen an personenbezogenen Daten in der TI vornehmen.
Welche Funktion hat die SMC-B Karte?
Die SMC-B (Security Module Card Typ B) oder auch Institutionsausweis ermöglicht es medizinischen Einrichtungen, sich als berechtigte Nutzer der TI auszuweisen. Sie bietet Zugriff auf Fachanwendungen wie KIM und die elektronische Gesundheitskarte der Patienten. Wichtiger Unterschied zum eHBA: Mit der SMC-B können Patientendaten eingesehen, jedoch nicht geändert werden – dafür ist ein eHBA erforderlich.
Was sind die technischen Voraussetzungen für die TI-Nutzung?
Für die Nutzung der TI benötigen Sie einen Computer (PC oder Laptop) und eine stabile Internetverbindung. Optimal ist eine 1-GB-Leitung, aber auch langsamere Verbindungen sind möglich, wenn auch mit längeren Übertragungszeiten. Zudem wird eine TI-fähige Branchensoftware benötigt, die alle relevanten Anwendungen integriert.
Zusätzliche Hardware umfasst einen Konnektor für die Anbindung an die TI sowie ein eHealth-Kartenterminal zur Nutzung der eGK. Die Verbindung erfolgt über ein Rechenzentrum, wodurch vor Ort lediglich das Kartenterminal aufgestellt werden muss. Die Bestellung und Installation der Komponenten erfolgt über einen zertifizierten TI-Anbieter.
Gibt es Fristen für die TI-Anbindung?
Ja, die TI-Anbindung ist für Akteure im Gesundheitswesen gesetzlich vorgeschrieben. Die aktuellen Fristen sind:
- Pflegebetriebe: bis 01.07.2025
- Heilmittelerbringer (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie): bis 01.01.2026
- Hilfsmittelerbringer: bis 01.01.2026
Da die Nachfrage steigt, je näher die Frist rückt, wird eine frühzeitige Beantragung empfohlen.
Wo kann ich einen TI-Anschluss bestellen?
Es gibt verschiedene zertifizierte Anbieter für den TI-Anschluss. Wichtig ist, dass diese von der gematik zugelassene Komponenten anbieten.
Ein Komplettservice-Anbieter wie AMAMEDIS bietet alles aus einer Hand: den Zugang zur TI, die Bereitstellung und Installation der Hardware sowie den Support. Die Anbindung erfolgt zentral über ein Rechenzentrum, wodurch vor Ort nur ein Kartenterminal benötigt wird. Dadurch werden technische Geräte und Verkabelung auf ein Minimum reduziert.
Störungen werden automatisch erkannt und behoben, ohne dass ein Techniker vor Ort sein muss. Die gesamte Einrichtung erfolgt durch eine zentrale Techniker-Einheit, sodass sich medizinische Einrichtungen nicht an verschiedene Anbieter wenden müssen.