TI-Förderung: Pauschalen für die SMC-B

Die Kosten für die technische Erstausstattung und den laufenden Betrieb im Rahmen der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) werden von den Krankenkassen übernommen. Seit dem 1. Juli 2023 beinhalten die TI-Pauschalen auch die Refinanzierung des Praxis- und Institutionsausweises (SMC-B).

Funktion der SMC-B

Die Security Module Card – Betriebsstätte (SMC-B), auch als Praxisausweis, Institutionsausweis oder Institutionskarte bekannt, dient der Authentifizierung von Betriebsstätten wie Praxen, Apotheken oder Pflegeeinrichtungen innerhalb der TI. Sie weist die Einrichtung als berechtigten Teilnehmer aus und ermöglicht das Auslesen von Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

Herausgeber der SMC-B

Die SMC-B wird von unterschiedlichen Institutionen ausgegeben:

  • Arzt- und Psychotherapiepraxen: Kassenärztliche Vereinigungen
  • Zahnarztpraxen: Kassenzahnärztliche Vereinigungen
  • Apotheken: Landesapothekerkammern

Für nicht-verkammerte Heil- und Gesundheitsberufe ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) zuständig. Die Produktion erfolgt durch zugelassene Vertrauensdiensteanbieter (VDA) wie AMAMEDIS.

Monatliche TI-Pauschalen

Zur Finanzierung der technischen TI-Komponenten wurden Vereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und verschiedenen Berufsverbänden getroffen, darunter die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutsche Apothekerverband (DAV).

Seit dem 1. Juli 2023 gelten vom Bundesministerium festgelegte monatliche TI-Pauschalen, deren Höhe sich nach der Größe der jeweiligen Praxis oder Einrichtung richtet. Die Auszahlung erfolgt jedoch nur, wenn alle vorgeschriebenen TI-Anwendungen (z. B. ePA und eAU) technisch genutzt werden können. Andernfalls wird die Pauschale gekürzt oder nicht ausgezahlt.

Detaillierte Informationen finden Sie hier:

Auszahlung der TI-Pauschalen

Die TI-Pauschalen werden über die zuständigen Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen abgerechnet. Apotheken erhalten ihre Pauschalen über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV.

Nicht-verkammerte Heil- und Gesundheitsberufe können ihre Anträge auf Finanzierung über das Online-Portal des GKV-Spitzenverbandes einreichen:
🔗 https://antraege.gkv-spitzenverband.de